
Auto von einer verstorbenen Person verkaufen – So geht’s
Der Verkauf eines Autos von einer verstorbenen Person ist eine Situation, die viele Menschen in ihrem Leben einmal erleben müssen. Wenn ein Angehöriger oder eine nahestehende Person verstirbt, stellt sich häufig die Frage, wie das Erbe – einschließlich des Fahrzeugs – weiterverarbeitet werden kann. Der Verkauf eines Autos von einem Verstorbenen erfordert besondere rechtliche und bürokratische Schritte, die wir in diesem Artikel genauer erläutern werden.
1. Wer ist berechtigt, das Auto zu verkaufen?
Bevor Sie das Auto einer verstorbenen Person verkaufen können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie dazu berechtigt sind. In der Regel ist derjenige berechtigt, das Auto zu verkaufen, der auch als Erbe in das Testament des Verstorbenen aufgenommen wurde oder der die Erbschaft aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhält. Dies kann ein Ehepartner, ein Kind, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied sein.
In vielen Fällen wird das Erbe durch einen Erbschein bestätigt. Dieser muss beim Nachlassgericht beantragt werden und dient als offizielles Dokument, das bestätigt, dass der Antragsteller rechtlich berechtigt ist, im Namen des Verstorbenen zu handeln. Ohne einen solchen Erbschein ist es nicht möglich, das Fahrzeug zu verkaufen.
2. Was muss vor dem Verkauf des Autos erledigt werden?
Bevor Sie das Auto verkaufen können, gibt es einige wichtige Schritte, die erledigt werden müssen:
- Erbschein beantragen: Wenn Sie als Erbe das Fahrzeug verkaufen möchten, benötigen Sie einen Erbschein, der Ihre Berechtigung bestätigt. Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt.
- Fahrzeugübertragung: Es muss geklärt werden, auf wen das Auto übertragen wird. Wenn das Auto an eine Person innerhalb der Familie verkauft wird, ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
- Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs überprüfen: Prüfen Sie, ob das Fahrzeug verkehrstüchtig ist und ob es eventuell einer technischen Untersuchung unterzogen werden muss, um es verkaufen zu können.
3. Auto verkaufen – An Privatperson oder Händler?
Wenn das Auto verkauft werden soll, stellt sich die Frage, ob es an eine Privatperson oder an einen Autohändler verkauft wird. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile.
Der Verkauf an einen Autohändler ist oft schneller und unkomplizierter. Der Händler übernimmt in der Regel alle Formalitäten, einschließlich der Fahrzeugabmeldung und der Restzahlung, falls noch ein Finanzierungsvertrag für das Fahrzeug besteht. Auch bei einem Autohändler können Sie mit einem fairen Preis rechnen, auch wenn der Betrag meist etwas unter dem Verkaufspreis an eine Privatperson liegen kann.
Der Verkauf an eine Privatperson könnte höhere Erträge bringen, aber es ist mit mehr Aufwand verbunden. Sie müssen das Fahrzeug inserieren, potenzielle Käufer treffen und gegebenenfalls Verhandlungen führen. Außerdem müssen Sie alle rechtlichen Schritte, wie die Abmeldung des Fahrzeugs, selbst durchführen.
4. Was passiert, wenn noch offene Kredite auf dem Fahrzeug bestehen?
Wenn das Auto noch finanziert ist und Kredite auf dem Fahrzeug lasten, müssen diese zuerst abgelöst werden, bevor der Verkauf vollzogen werden kann. Der Verkaufspreis des Fahrzeugs muss dann dazu verwendet werden, die Restschuld beim Finanzierungsinstitut zu begleichen.
Falls der Verkaufspreis nicht ausreicht, um den Kredit vollständig zu decken, müssen die Erben den Differenzbetrag selbst zahlen. Ist der Betrag jedoch höher als die offene Restschuld, kann der Überschuss an die Erben ausgezahlt werden.
5. Auto abmelden und ummelden
Nach dem Verkauf des Autos müssen bestimmte Formalitäten erledigt werden. Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden. Wenn das Auto an einen neuen Besitzer übertragen wird, muss eine Ummeldung erfolgen, bei der die Fahrzeugpapiere und der Fahrzeugschein aktualisiert werden.
Die Abmeldung und Ummeldung des Fahrzeugs ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass keine weiteren Steuern oder Versicherungskosten für das Auto anfallen. Die Erben sind verpflichtet, sich um diese Formalitäten zu kümmern, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
6. Was, wenn das Auto keinen Wert mehr hat?
In einigen Fällen kann es sein, dass das Fahrzeug keinen nennenswerten Wert mehr hat oder dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das nicht mehr verkehrstüchtig ist. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, das Auto als Schrottfahrzeug zu verkaufen oder es an einen Schrotthändler abzugeben. In diesem Fall wird das Auto nicht mehr als Gebrauchtwagen, sondern als Fahrzeug zum Verschrotten behandelt.
Schrottfahrzeuge können ebenfalls verkauft werden, aber der Preis ist in der Regel sehr niedrig. Wenn das Fahrzeug jedoch noch einen minimalen Restwert hat, kann es über das Internet oder an spezialisierte Schrotthändler verkauft werden.
7. Fazit: Auto von einer verstorbenen Person verkaufen
Der Verkauf eines Autos von einer verstorbenen Person ist durchaus möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorschriften. Sie müssen sicherstellen, dass Sie als Erbe berechtigt sind, das Fahrzeug zu verkaufen und alle notwendigen Unterlagen, wie den Erbschein, vorlegen können. Außerdem sollten Sie sich darüber im Klaren sein, ob noch Kredite auf dem Fahrzeug lasten und welche Schritte erforderlich sind, um das Fahrzeug abzumelden und den Verkauf abzuwickeln.
Ob Sie das Auto an einen Autohändler oder eine Privatperson verkaufen, hängt von Ihren persönlichen Vorlieben und den Umständen ab. Der Verkauf an einen Händler ist in der Regel schneller und unkomplizierter, während der Verkauf an eine Privatperson möglicherweise mehr Ertrag bringt, aber auch mit mehr Aufwand verbunden ist. In jedem Fall sollten Sie sich im Voraus gut informieren, um den Verkauf rechtlich und finanziell korrekt abzuwickeln.